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hegering-biberach - Jagdschein |
Keine Jagd ohne GenehmigungDer Jagdschein ist ein Dokument, das den Inhaber zur Ausübung der Jagd im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt. Ausgestellt wird der Jagdschein in Deutschland von der unteren Jagdbehörde. Für die Ausstellung ist jedoch die Erbringung einiger Nachweise zwingend erforderlich. Vorzulegen sind Nachweise über die bestandene Jägerprüfung, die aufgrund ihres Umfanges und Schwierigkeitsgrades auch das grüne Abitur genannt wird, über eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung, ein Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz, wobei hier häufig die Jägerprüfung als Nachweis herangezogen wird, ein Nachweis darüber, mindestens das 16. Lebensjahr vollendet zu haben, sowie ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis. Der Jagdschein kann als Tages- oder Jahresschein ausgestellt werden, wobei bei Ablauf und Neuerteilung das Vorliegen aller vorgenannten Nachweise erneut geprüft wird. Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass nur ausreichend ausgebildete Personen die Jagd ausüben und somit von der Schusswaffe Gebrauch machen dürfen. Durch die Gesetzgebung ist somit sichergestellt, dass beispielsweise vorbestrafte Gewalttäter nicht in den Besitz eines Jagdscheins gelangen. ( 0 Votes ) |


